Betr. Eingliederungmanagement/Datenschutz/Beiteiligung PR




Das Ehrenamt des Betriebsrates bringt immer wieder Kurioses zum Vorschein! Wir wollen mit Ihnen gemeinsam diesen Alltag so positiv wie möglich gestalten :)

Betr. Eingliederungmanagement/Datenschutz/Beiteiligung PR

Beitragvon Horst » Mi 13. Nov 2019, 10:22

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Der Datenschutz beim BEM ist ja streng geregelt und das BEM kann la auch (auf Wunsch des Beschäftigten) ohne PR durchgeführt werden. Wenn sich jetzt aufgrund des BEM eine mitbestimmungs- oder mitwirkungspflichtige Maßnahme ergibt, wäre der PR ja umfassend (d.h. die gleichen Informationen die die Dienststelle bei der Entscheidung zur Verfügung hatte) zu informieren. Wie handhabt ihr dies eigentlich?

Grüße Horst
Horst
 
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von Anzeige » Mi 13. Nov 2019, 10:22

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Re: Betr. Eingliederungmanagement/Datenschutz/Beiteiligung P

Beitragvon PR Gremium » Do 14. Nov 2019, 10:19

Horst hat geschrieben:Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Der Datenschutz beim BEM ist ja streng geregelt und das BEM kann la auch (auf Wunsch des Beschäftigten) ohne PR durchgeführt werden. Wenn sich jetzt aufgrund des BEM eine mitbestimmungs- oder mitwirkungspflichtige Maßnahme ergibt, wäre der PR ja umfassend (d.h. die gleichen Informationen die die Dienststelle bei der Entscheidung zur Verfügung hatte) zu informieren. Wie handhabt ihr dies eigentlich?

Grüße Horst


Hallo Horst
ich bin PR in einem BRK Kreisverband, bei uns ist auf jeden fall ein Personalrat mit dabei, da es ja auch um die Berufliche Zukunft geht.
Falls ihr die Personalratszeitschrift vom Bund Verlag habt war ein Artikel darüber,Der Personalrat 4/2017 Ab Seite 19
Ich könnte den Artikel der Zeitschrift dir auch mal per Mail zukommen lassen. Da steht auch was zu deiner Frage ,denke ich

Gruß Georg
PR Gremium
 
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Re: Betr. Eingliederungmanagement/Datenschutz/Beiteiligung P

Beitragvon Horst » Fr 15. Nov 2019, 09:17

PR Gremium hat geschrieben:
Horst hat geschrieben:Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Der Datenschutz beim BEM ist ja streng geregelt und das BEM kann la auch (auf Wunsch des Beschäftigten) ohne PR durchgeführt werden. Wenn sich jetzt aufgrund des BEM eine mitbestimmungs- oder mitwirkungspflichtige Maßnahme ergibt, wäre der PR ja umfassend (d.h. die gleichen Informationen die die Dienststelle bei der Entscheidung zur Verfügung hatte) zu informieren. Wie handhabt ihr dies eigentlich?

Grüße Horst


Hallo Horst
ich bin PR in einem BRK Kreisverband, bei uns ist auf jeden fall ein Personalrat mit dabei, da es ja auch um die Berufliche Zukunft geht.
Falls ihr die Personalratszeitschrift vom Bund Verlag habt war ein Artikel darüber,Der Personalrat 4/2017 Ab Seite 19
Ich könnte den Artikel der Zeitschrift dir auch mal per Mail zukommen lassen. Da steht auch was zu deiner Frage ,denke ich

Gruß Georg


Hallo Georg,
danke für den Hinweis. Die Zeittschrift Personalrat habe ich selbst. Werde da mal nachschauen.

Gruß Horst
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