Betriebsgeheimnis




Das Ehrenamt des Betriebsrates bringt immer wieder Kurioses zum Vorschein! Wir wollen mit Ihnen gemeinsam diesen Alltag so positiv wie möglich gestalten :)

Betriebsgeheimnis

Beitragvon Uwe He-Wi » Fr 7. Feb 2020, 12:31

Hallo liebe Kolleg*innen,

wir haben nun nach ca. 9 Monaten nach der ersten Aufforderung uns, dem BR, sämtliche Daten zur Personalplanung vorzulegen, eine Berechnung des Personalbedarfs erhalten, die insgesamt nicht vollständig ist und nicht unsere Zustimmung findet.

Nun hat der GF diese Unterlagen als "Verschlusssache/Betriebsgeheimnis" gekennzeichnet. Nach meinen bisherigen Recherchen können diese Daten nicht als Betriebsgeheimnis gewertet werden. Wir möchten natürlich die Belegschaft, die unter Zusatzdiensten und Überstunden leitet über die mangelhafte Personalplanung informieren.

Teilt ihr unsere Einschätzung, dass dies nicht als Betriebsgeheimnis gewertet werden kann? Denn aus dieser Information geht keine wettbewerbsschädliche Information nach draußen. Sie könnte ja nur im Falle einer Ausschreibung einem Mitbewerber ein Vorteil bieten, diese steht aber nicht an und zudem sind die Wirtschaftspläne (inkl. Stellenplan) der GmbH, bei dem der LK Mehrheitsgesellschafter ist, öffentlich auf der Homepage des LK.

Schon mal danke für eure Antworten!
Uwe He-Wi
 
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Re: Betriebsgeheimnis

Beitragvon rechtsanwalt » Do 13. Feb 2020, 15:27

Hallo Uwe!

Der Gesetzgeber ist ja manchmal doch aktiv und hat im April vergangenen Jahres das GeschGehG ins Feld geworfen. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen - um die Abkürzung mal auszuschreiben.

Was ein Geschäftsgeheimnis ist, ist nicht Sache des Arbeitgebers. Es gilt ein objektiver Maßstab: Sprich Informationen sind nur noch dann als Geschäftsgeheimnisse geschützt, wenn sie nicht ohnehin schon allgemein bekannt oder zugänglich sind und wenn der Unternehmer zudem angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung der Information getroffen hat (so § 2 Nr. 1 GeschGehG).

Eine genaue Definition, was angemessene Maßnahmen sind findet sich im Gesetz leider nicht.
Für Euch als Betriebsräte gilt § 79 BetrVG als abschließende Regelung zur Geheimhaltung.

Deine Frage kann daher per se nicht einfach beantwortet werden, sondern ist eine Einzelfallfrage.
Was steckt genau hinter dem Wunsch des Arbeitgebers zur Verschwiegenheit?
Was ist genau das Betriebsgeheimnis bei der Berechnung des Personalbedarfs?

Soviel vorab von juristischer Seite :)
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