Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Der Datenschutz beim BEM ist ja streng geregelt und das BEM kann la auch (auf Wunsch des Beschäftigten) ohne PR durchgeführt werden. Wenn sich jetzt aufgrund des BEM eine mitbestimmungs- oder mitwirkungspflichtige Maßnahme ergibt, wäre der PR ja umfassend (d.h. die gleichen Informationen die die Dienststelle bei der Entscheidung zur Verfügung hatte) zu informieren. Wie handhabt ihr dies eigentlich?
Grüße Horst