Hallo liebe Kolleg*innen,
wir haben nun nach ca. 9 Monaten nach der ersten Aufforderung uns, dem BR, sämtliche Daten zur Personalplanung vorzulegen, eine Berechnung des Personalbedarfs erhalten, die insgesamt nicht vollständig ist und nicht unsere Zustimmung findet.
Nun hat der GF diese Unterlagen als "Verschlusssache/Betriebsgeheimnis" gekennzeichnet. Nach meinen bisherigen Recherchen können diese Daten nicht als Betriebsgeheimnis gewertet werden. Wir möchten natürlich die Belegschaft, die unter Zusatzdiensten und Überstunden leitet über die mangelhafte Personalplanung informieren.
Teilt ihr unsere Einschätzung, dass dies nicht als Betriebsgeheimnis gewertet werden kann? Denn aus dieser Information geht keine wettbewerbsschädliche Information nach draußen. Sie könnte ja nur im Falle einer Ausschreibung einem Mitbewerber ein Vorteil bieten, diese steht aber nicht an und zudem sind die Wirtschaftspläne (inkl. Stellenplan) der GmbH, bei dem der LK Mehrheitsgesellschafter ist, öffentlich auf der Homepage des LK.
Schon mal danke für eure Antworten!