Umsetzung




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Umsetzung

Beitragvon Uwe He-Wi » Mi 15. Jul 2020, 10:36

Hallo,

bei uns im Betrieb wurde der höchst umstrittene Notfall-KTW eingeführt. Zum Teil laufen die Schichten RTW und NKTW zu den gleichen Zeiten parallel. Jetzt kommt es vor, dass nach der Ausschöpfung des Springerpools Kolleg*innen im Frei angerufen werden, ob sie einen NKTW-Dienst übernehmen können. Da der NKTW-Dienst sehr unbeliebt ist, sagen einige: eine RTW-Schicht würde ich annehmen, eine N-KTW-Schicht nicht. Nun ist es vorgekommen, dass der Kollege von der RTW-Schicht auf diesen NKTW umgesetzt wurde, damit der angerufene den RTW-Dienst übernimmt. Wie gesagt gleiche Zeit genau parallel. Der einzige Unterschied ist, dass für die 12 Stundenschicht NKTW 12,25 Std. (inkl. Umkleidezeiten) angerechnet werden für die 12 Stunden RTW-Schicht 13 Std. (inkl. Umkleidezeiten und Pausengutschrift, weil während der Pause die Melder anbleiben) angerechnet werden.

Nun die Frage: ist das mitbestimmungspflichtig, kann der Kolleg auf seinen Dienst (laut Jahresdienstplan) bestehen und die Umsetzung verweigern?
Uwe He-Wi
 
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